Auszubildende, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können oder deren Einkommen nicht ausreicht, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Auswärtige Unterbringung erforderlich oder Elternhaushalt unzumutbar
Keine
Antrag frühestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn