Ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthaltstitel demnächst abläuft, müssen rechtzeitig einen Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen.
Gültiger Pass
Aktueller Aufenthaltstitel
Nachweis über Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag)
ab 93 €, je nach Aufenthaltstitel
Antrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf empfohlen
Bei Fristablauf während der Bearbeitung gilt der Aufenthalt als vorläufig erlaubt (Fiktionsbescheinigung).