Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, können Elterngeld beantragen.
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt
Keine oder Teilzeit-Erwerbstätigkeit (max. 32 Stunden/Woche)
Keine
Antrag kann rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate gestellt werden
Der Antrag kann bereits vor der Geburt vorbereitet und direkt danach eingereicht werden.